Wasserversorgung
Die Gemeinde Frielendorf versorgt Teile der Bevölkerung im Gemeindegebiet mit kostbarem Trinkwasser. Das Trinkwasser wird aus Tiefbrunnen gefördert oder tritt aus oberflächennahen Quellen aus.
Versorgungsbereiche
Wasserwerk Frielendorf
OT Allendorf, OT Frielendorf, OT Gebersdorf, OT Spieskappel mit Ebersdorf, Feriendorf Silbersee.
Die Versorgung der OT Todenhausen und Linsingen ist ebenfalls möglich.
Wasserwerk Leimsfeld
OT Leimsfeld, teilweise Stadt Schwalmstadt
Wasserwerk Lenderscheid
OT Lanertshausen, OT Lenderscheid, OT Leuderode, OT Siebertshausen
Wasserwerk Obergrenzebach
OT Obergrenzebach, Teile Neukirchen-Seigertshausen
Wasserwerk Todenhausen/Linsingen
OT Linsingen, OT Todenhausen
Der Ortsteil Großropperhausen wird von der Wassergenossenschaft Großropperhausen, die Ortsteile Verna und Welcherod werden vom Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg versorgt.
Nitratgehalte im Rohwasser
(Wasserprobe vom 12/2014)
>0,3mg/l
Frielendorf
15,6mg/l
Leimsfeld
3,1mg/l
Obergrenzebach
>0,3mg/l
Todenhausen
1,4 mg/l
Lenderscheid
Härtebereiche
(Wasserprobe vom 12/2014)
Frielendorf
Gesamt: 6,0 °dH | Karbonat: 4,2 °dH
Härtebereich: 1
Leimsfeld
Gesamt: 7,5 °dH | Karbonat: 6,0 °dH
Härtebereich: 2
Obergrenzebach
Gesamt: 6,3 °dH | Karbonat: 6,2 °dH
Härtebereich: 1
Todenhausen
Gesamt: 7,3 °dH | Karbonat: 4,6 °dH
Härtebereich: 2
Lenderscheid
Gesamt: 3,5 °dH | Karbonat: 3,5 °dH
Härtebereich: 1
Regenwassernutzung und Abwassergebühren
Regenwasser muss nicht ungenutzt wegfließen. Man kann es auffangen und zur Toilettenspülung einsetzen, die Wäsche damit waschen und vieles mehr. Das hilft der Umwelt und spart obendrein noch Wassergeld.
Nach seinem Gebrauch fließt dieses Regenwasser in den Abwasserkanal und muss in der Kläranlage wieder gereinigt werden. Das kostet viel Geld. Bezahlen müssen es alle, die Wasser verbrauchen. Die Kosten der Abwasserbehandlung werden durch die Gemeinde nach dem Wasserverbrauch auf alle Bürger umgelegt. Eine gerechte Verteilung dieser Kosten auf alle Verbraucher ist nur dann möglich, wenn auch alle Abwassermengen gemessen werden.
Eine Regenwassernutzungsanlage muss also mit einem Wasserzähler versehen sein.
Nur so sind alle, bei denen Abwasser entsteht auch an den Kosten der umweltschonenden Abwasserbehandlung beteiligt. In der Fachsprache nennt man das “Gebührengerechtigkeit”.
Wer eine Regenwassernutzungsanlage betreibt, muss dies nach unserer Satzung der Gemeinde mitteilen, damit hierfür ein gesonderter Wasserzähler eingebaut werden kann. Das Messergebnis dieses Wasserzählers ist dann neben dem Frischwasserverbrauch Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühr.
Wer die Umwelt schont und noch dazu Wassergeld einspart, sollte so ehrlich sein und seine Mitteilungspflicht erfüllen.
Unehrlichkeit lohnt sich nicht, denn eine Verletzung der Mitteilungspflicht kann mit einem Bußgeld oder gar mit einer Strafe wegen Abgabenhinterziehung belegt werden. Außerdem können die Abwassergebühren bis 10 Jahre zurück im Wege der Schätzung festgesetzt werden.
Soweit muss es aber nicht kommen. Teilen Sie uns einfach mit, wenn Sie eine Regenwassernutzungsanlage betreiben. Wir werden dann einen Wasserzähler einbauen und ab dem Einbaudatum Abwassergebühren erheben.
Für Fragen steht Ihnen Frau Köhler Tel.: 0 56 84 / 99 99-16, gerne zur Verfügung.
Wir sitzen alle im gleichen Boot, umweltgerechtes Handeln bedeutet auch, die dadurch entstehenden Kosten gerecht zu verteilen.